20.000 Euro Corona Förderung

Überbrückungshilfe III - Förderung für Ihre Website

Die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung fördert unter anderem die Optimierung und den Ausbau oder die Errichtung eines Online-Shops, einer neuen Webseite, Online Marketing und Werbemaßnahmen. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die Förderung gesammelt.

Konkret können wir Ihnen helfen zusätzliche Anfragen & Verkäufe zu generieren durch

Interessant? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin!

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  • Websiteoptimierung bis
  • 31. Oktober 2021 von der
  • Regierung zahlen lassen

20.000 Euro Förderung für mehr Umsatz über Ihre Website

Förderbrechtigte Unternehmen erhalten mit der Überbrückungshilfe III die Möglichkeit, u.a. bis zu 20.000 Euro für die Optimierung Ihrer Website zu erhalten. Gefördert werden Marketing- und Werbeausgaben, Programmierung eines Onlineshops, Relaunch der Webseite, Werbeausgaben. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Um Förderung aus der Überbrückungshilfe III erhalten zu können, muss Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise einen signifikanten Umsatzeinbruch erlitten haben. Offizielle Infos zur Überbrückungshilfe III

Was wird gefördert?

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Kategorie

Wer sich lokal über ein Produkt oder eine Dienstleistung informiert, sucht häufig in konkreten Kategorien.

Zum Beispiel sucht eine Person nach "Boutiquehotel" in Oldenburg. Einige Online-Verzeichnisse bieten an, das Hotel unter der Kategorie Boutiquehotel zu präsentieren.

Wird ein Standort mit dieser Kategorie versehen, ist es für den Suchenden unter "Boutiquehotel" sichtbar.

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Öffnungszeiten

Ihr Bestandskunde kennt zwar Ihre regulären Zeiten, möchte jedoch wissen, wie Ihre Geschäftszeiten am Verkaufsoffenen Sonntag sind.

Oder Ihr potentieller Kunde möchte wissen, ob Ihr Firmenstandort bereits vor seinem Arbeitsbeginn geöffnet hat.

Mit Omnea veröffentlichen Sie für jeden Standort Ihre Öffnungszeiten in Online Verzeichnissen, in Apps und Navigationssystemen.

So erfährt Ihr Kunde unkompliziert die Öffnungszeiten und steht nicht vor verschlossenen Türen.

Detaillierte Informationen zum Überbrückungsgeld III finden Sie hier in den FAQ der Regierung unter Punkt 2.4 Welche Kosten sind förderfähig, Punkt 14. und 15.

Wie läuft die Förderung mit Überbrückungsgeld III ab?

Die Ermittlung, ob Sie förderfähig sind und die Antragstellung laufen in der Regel über Ihren Steuerberater. Wir stimmen mit Ihnen nach der Ermittlung der Berechtigung den Bedarf ab, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Projekt zu erstellen.

1. Ermittlung der Berechtigung

Ob Sie förderfähig sind, erfahren Sie bei Ihren Steuerberater. Dieser ist immer auf den aktuellsten Stand, was die Anforderungen, Voraussetzungen und Anträge betrifft.

2. Bedarfsermittlung

In einem Kick-Off-Workshop erarbeiten wir die Ziele Ihres Projekts, identifizieren Ihre Zielgruppe und analysieren gemeinsam die Ist-Situation.

3. Antragstellung

Sie stellen den Antrag über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer. Die Kosten werden bezuschusst.

4. Projektumsetzung

Sobald die Bewilligung des Förderungantrags vorliegt, starten wir dann mit Ihrem Überbrückungsgeld III Projekt durch.

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Erreichung Ihrer Ziele, klären spezifische Details, die Sie interessieren oder präsentieren Ihnen unsere Referenzen in einer Videokonferenz.

In diesem Sinne: Kontaktieren Sie uns gerne!

Florian Behr